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Die Aufkündigung eines Arbeitsverhältnisses ist wohl der Teil des Berufslebens, der die größte emotionale Belastung verursacht. Um so wichtiger ist es, in einer solchen Situation einen kühlen Kopf zu bewahren, sich ausführlich zu informieren und sich nicht von Emotionen leiten zu lassen. Schließlich geht es hierbei um Ihre berufliche Zukunft und nicht selten um viel Geld. Um Ihnen den Weg zu erleichtern, habe ich auf dieser Seite die Ratschläge zusammengefasst, die unmittelbar nach einer Kündigung am wichtigsten sind.

1. Fristen einhalten

Klagefrist einhalten

Bei Kündigungen besteht eine dreiwöchige, gerichtliche Klagefrist nach Zugang der Kündigung. Wird innerhalb dieses Zeitraumes keine Klage gegen die Kündigung erhoben, wird diese rechtswirksam und kann fortan nicht mehr angefochten werden.
Die Klage bei Gericht ist indes das einzige Mittel, eine Kündigung überhaupt rechtswirksam anzufechten. Ein einfacher mündlicher oder schriftlicher Widerspruch gegenüber dem Arbeitgeber ist nicht ausreichend.

Sperrzeit vermeiden

Melden Sie sich unverzüglich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Niederlassung der Bundesagentur für Arbeit als arbeitssuchend. Bei schuldhaftem Zögern droht anderenfalls eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld.

2. Nichts unterschreiben

Lassen Sie sich nach Zugang der Kündigung nicht zur Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages drängen.
Als Arbeitnehmer stellen Sie sich mit der Unterzeichnung eines vom Arbeitgeber entworfenen Aufhebungsvertrages regelmäßig schlechter. Sollte Ihnen das Angebot interessant erscheinen, lassen Sie den Vertragsentwurf gegebenenfalls von einem arbeitsrechtlich qualifizierten Anwalt prüfen.

3. Vorsicht bei Freistellungen

Sollten Sie vom Arbeitgeber freigestellt werden – d.h. der Arbeitgeber erklärt Ihnen gegenüber, dass er trotz bestehendem Arbeitsverhältnis Ihre Arbeitskraft nicht in Anspruch nehmen möchte – fordern Sie vom Arbeitgeber eine schriftliche Bestätigung der Freistellung ein. Ohne schriftliche Bestätigung machen Sie sich angreifbar für Vorwürfe, unentschuldigt nicht zur Arbeit erschienen zu sein. Dieser Vorwurf kann wiederum als Legitimierung eingesetzt werden, Ihnen für den betreffenden Zeitraum kein Gehalt zu zahlen oder eine fristlose Kündigung auszusprechen.

4. Kostenfrage klären

Die Kosten einer anwaltlichen Vertretung werden in Kündigungsfällen in der Regel durch eine bestehende Rechtsschutzversicherung übernommen. Besteht keine Rechtsschutzversicherung, empfiehlt es sich für eine Einschätzung des Kostenrisikos einen erfahrenen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, der in der Lage ist, die Kosten wie auch die Erfolgschancen eines Gerichtsverfahrens einzuschätzen. Sollte eine Versicherung bestehen, prüfen wir die Kostenübernahme gerne für Sie. In beiden Fällen können Sie gerne zur Klärung der Kostenfrage unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung in Anspruch nehmen.

5. Kündigungsgrund prüfen

In vielen Fällen ist der Kündigungsgrund unrechtmäßig und eine Klage hat sehr gute Aussicht auf Erfolg. Daher lohnt es sich, in einem Beratungsgespräch mit einem qualifizierten Rechtsanwalt zu bestimmen, ob Ihre Kündigung möglicherweise zu Unrecht erfolgt ist.

Beispiele

Minderleistung: Ein in der Praxis häufiger Anlass für Kündigung ist angebliche Minderleistung – dies ist kein rechtmäßiger Kündigungsgrund.

Krankheit: Eine Kündigung während Krankheit ist grundsätzlich zulässig – d.h. die Wirksamkeit einer Kündigung ist im Allgemeinen nicht davon abhängig, ob Sie als Arbeitnehmer krankgeschrieben sind oder nicht.
Anders verhält es sich bei einer Kündigung aufgrund von Krankheit, also wenn ihre Krankheit ursächlich für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist. Eine wirksame Kündigung aufgrund von Krankheit ist an strenge Bedingungen geknüpft und in der Praxis regelmäßig nicht rechtmäßig.

Verhalten: Eine verhaltensbedingte Kündigung ist erst nach vorheriger, wirksamer Abmahnung durch den Arbeitgeber rechtmäßig. Ist eine Abmahnung bislang nicht erfolgt, dann ist eine entsprechende Kündigung auch nicht rechtmäßig. Darüber hinaus sind Abmahnungen an hohe Voraussetzungen geknüpft, damit sie rechtlich wirksam sind. Auch wenn eine vorherige Abmahnung erfolgt ist, besteht also die Möglichkeit, dass diese nicht die erforderlichen Kriterien erfüllt und somit rechtlich unwirksam ist. In diesem Fall wäre eine im Anschluss erfolgte Kündigung ebenfalls unrechtmäßig.

Kontakt

Wenn Sie über Ihren Aufhebungsvertrag sprechen möchten, rufen Sie mich gerne an (089 45 22 367 0) oder füllen Sie das untenstehende Formular aus. Wir melden uns dann umgehend zur Vereinbarung eines Telefontermins.
Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

1. Sachverhalt

 

2. Versicherung

 

3. Wie können wir Sie erreichen?

 

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